5 wichtige Tipps bei der Wohnungsummeldung

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Ein Umzug bedeutet auch Abmelden, Anmelden und Ummelden – ein wenig Bürokratie bleibt dem Zügelnden also nicht erspart. Doch Wartemarken braucht man nicht mehr unbedingt ziehen, denn in vielen Kantonen lässt sich die Ummeldung bequem über das Internet vornehmen. Ob online oder vor Ort bei der Einwohnerkontrolle – bei guter Vorbereitung geht das Ummelden nach dem Umzug reibungslos über die Bühne.

1. Ummelden an der Einwohnerkontrolle

1.1. Wann und wo findet die Ummeldung statt?

In der Schweiz besteht eine Anmeldepflicht. Die Vorgaben für die Ummeldung hält das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG § 142.1) fest. Demnach hat der Zügelnde nach der Abmeldung am alten Wohnsitz 14 Tage Zeit, um die Anmeldung in der Wohnortsgemeinde vorzunehmen. Die Personenmeldeamt erfasst als Meldestelle der Gemeindeverwaltung alle Zuzüge, Wegzüge und Adressänderungen erfasst.

1.2 Was brauchst du zur Ummeldung?

Neben Reisepass oder Identitätskarte ist auch der Wohnungsausweis vorzulegen. Im Wohnungsausweis sind alle Daten vermerkt, die der Gemeinde bei der Identifizierung der Wohnadresse dienen. Hierzu zählen neben dem Namen und Vornamen des Mieters die Gebäude Adresse und die amtliche Wohnungsnummer, der Name und die Adresse des Vermieters oder der Liegenschaftsverwaltung und die Angabe des Zeitpunkts, zu dem das Mietverhältnis beginnt. Ersatzweise lässt sich eine Kopie des Mietvertrags einreichen. Der Mietvertrag enthält über die behördlich zu erfassenden Daten hinausgehende Informationen wie den Mietpreis. Diese Informationen können geschwärzt werden.

Die vorzulegenden Dokumente in der Übersicht:

  • Identitätskarte (oder Reisepass)
  • Wohnungsausweis (oder Mietvertrag)
  • Heimatschein
  • Familienausweis (Familienbüchlein)
  • Auch diese Dokumente können verlangt werden:
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsschein (bei Kindern)
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (bei Dienstpflichtigen)

Ein Anmeldeformular  erleichtert die Anmeldung  und stellt sicher, dass keine Daten vergessen werden. Zügelnde mit ausländischer Staatsangehörigkeit brauchen für die Ummeldung Reisepass, Ausländerausweis und Geburtsurkunde. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete ausländische Staatsangehörige müssen ihren familiären Status urkundlich nachweisen.

1.3 Wann muss eine Wohnung abgemeldet werden?

Vor der Anmeldung am neuen Wohnort steht die Abmeldung bei der alten Gemeinde. Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges zu erfolgen. Bei der Einwohnerkontrolle kann sich der wegziehende Schweizer seinen Heimatschein ausgeben lassen. Diesen benötigt er, um sich bei zum Einzugstermin oder spätestens 14 Tage nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde anzumelden. Ausgabestelle ist das lokale Gemeindehaus oder das Kreisbüro (Einwohnerdienst) der Stadt.

1.4 Was kostet eine Ummeldung?

Unterschieden wird zwischen Wegzug, Zuzug und dem Umzug innerhalb eines Bezirks.

Wegzug

Der Wegzug bezieht sich auf die Abmeldung an der alten Wohnadresse. Für die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle fallen keine Kosten an.

Zuzug

Bei den Kosten für einen Umzug in Form eines Zuzugs in einen anderen Verwaltungskreis sind auch die Gebühren für die Ummeldung einzuplanen. Für die Ummeldung fällt eine Gebühr von 20 Schweizer Franken an.

Umzug (im Bezirk)

Zur Ummeldung beim Zügeln innerhalb eines Verwaltungskreises reicht eine Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbewilligung. Dienstpflichtige Personen müssen zudem ihr Dienst- oder Zivilschutzbüchlein vorlegen. Die Umzugsmeldung innerhalb eines Kantons bleibt meist gebührenfrei.

2. Umzug mit Auto und Führerausweis

Auch das Auto muss umgemeldet werden und im Führerausweis wird nach einem Umzug die neue Adresse eingetragen. Wer bereits einen Führerausweis im neuen und handlichen Kreditkartenformat besitzt, kann die Ummeldung in vielen Fällen telefonisch oder online beim Strassenverkehrsamt vornehmen. Ansonsten ist ein neuer Führerausweis zu beantragen.

2.1 Wo muss ich mein Auto ummelden?

Beim Zügeln in einen anderen Kanton muss die Anmeldung des Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt der neuen Gemeinde innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Hierzu ist das Formular Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs auszufüllen. Der Fahrzeugbesitzer muss seinen Fahrzeugausweis und einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis vorlegen. Der Umtausch der Nummernschilder kann vor Ort erfolgen, ansonsten lassen sich die neuen Kontrollschilder auch zusenden. Der Schildertausch findet in diesem Fall auf der Poststelle der neuen Wohnadresse statt.

2.2 Was kostet eine Ummeldung des Fahrzeugs?

Für Änderungen im Fahrzeugausweis  werden vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich 15 Schweizer Franken erhoben. Für ein neues Paar Kontrollschilder fallen hier 40 Schweizer Franken an. In den anderen Schweizer Kantonen ist mit ähnlichen Beträgen zu rechnen.

3. Anmeldung am Finanzamt

Mit dem Umzug in einen anderen Kanton wird eine andere Steuerverwaltung für die Festlegung der Steuern zuständig. Das macht sich auch in der Geldbörse bemerkbar, denn am neuen Wohnort kommt ein höherer oder niedriger Steuersatz zum Zug.

3.1 Welche Steuern gelten nach dem Zügeln?

Die Steuern für ein Jahr werden an dem Wohnort berechnet, an dem der Schweizer Bürger am 31. Dezember wohnt. Massgeblich ist der Wohnsitz, der den Lebensmittelpunkt bildet. Durch eine geschickte Wahl des Umzugstermins lässt sich also sparen. Wenn du von einem hoch besteuerten Kanton wie Jura in einen finanztechnisch günstigen Kanton zieht, solltest du dich vor dem 31. Dezember ummelden, denn so profitierst du für das ganze Jahr von dem niedrigeren Steuersatz. Wer dagegen von einem steuerlich günstigen Kanton in eine Gemeinde mit hohem Steuersatz umzieht, sollte dies erst nach Anbruch des neuen Jahres tun.

3.2 In welchen Kantonen gelten abweichende Regeln?

Auch für Umzüge, die von Gemeinde zu Gemeinde innerhalb eines Kantons stattfinden, kommt meist der Stichtag 31. Dezember zur Anwendung. Eine Ausnahme bilden die Kantone Obwalden, Nidwalden und Glarus. Diese Kantone haben den 1. Januar als Stichtag zur Berechnung der Jahressteuer gewählt. Auf den Tag genau und somit anteilig rechnen hingegen die Kantone Neuenburg und Freiburg die Steuer ab.

4. Institutionen und Organisationen informieren

Beim Zügeln hilft gute Organisation, die Korrespondenz mit wichtigen Behörden, Institutionen und Unternehmen aufrecht zu halten. Informiere daher alle relevanten Institute und Partner über den neuen Wohnsitz. Hierzu gehören:

  • Arbeitgeber
  • Schule und Kindergarten
  • Banken und Sparkassen
  • Energieversorger
  • Versicherungen
  • Ausgleichskasse
  • Ärzte
  • Vereine, Verbände, Mitgliedschaften
  • Verlage und Versender (Zeitungen, Zeitschriften, Verbrauchsgüter)

Wegen eines Umzugs solltest du keine Fristen verpassen oder dir Mahnkosten wegen Unzustellbarkeit einhandeln. Schaue vor dem Umzug daher alle Rechnungen und Abbuchungen der letzten Monate durch, damit du keinen aus deiner Liste vergisst.

5. Nachsendung und Adressänderung bei der Post

Auch bei guter Planung lässt es sich nicht vermeiden, dass Briefe und Pakete anfangs noch an die alte Adresse geschickt werden. Verzögerung und Verlust von Sendungen beugt ein Nachsendungsauftrag vor. Die Schweizerische Post leitet Briefe und Pakete für ein Jahr an die neue Anschrift um. Der Auftrag zur Nachsendung sollte der Post 4 Werktage vor dem ersten umzuleitenden Tag vorliegen. Ausgewählten Absendern schickt die Post auf Wunsch kostenlos auch eine Umzugsmitteilung, die den Absender über die neue Adresse informiert.

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