Sonderurlaub beim Umzug – Wie lang darf ich frei nehmen?

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Ein Umzug kostet nicht nur Geld sondern auch viel Zeit. Muss ich für meinen Umzugstag einen Ferientag im Geschäft anfordern oder kann mir mein Arbeitgeber einen Freitag gewähren ohne dass ich dafür meine Ferien opfern muss? Wir klären auf!

Der Umzug ist eine persönliche Angelegenheit. Dieser kann meist nicht nur am Wochenende erledigt werden. Von fast allen Arbeitgebern sind solche Sonderurlaube anerkannt und stossen meist auf keinen grossen Wiederstand. Gesetzlich geregelt ist solch ein Sonderurlaub allerdings nicht. Anspruch auf einen Sonderurlaub hat man nur unter bestimmten Bedingungen. Gesetzlichen Rückhalt erhält man meist nur bei der Geburt des eigenen Kindes oder beim Tod eines Angehörigen aus der Familie.

Selbst ohne Gesetz gehört es heutzutage zum guten Ton der Arbeitgeber unter gegebenen Bedingungen bezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Mitunter gehört der Umzug auch dazu. Weitere Beispiele sind:

  • Hochzeit
  • Schwere Erkrankung eines Familienmitglieds
  • Ärztliche Behandlung
  • Termin bei öffentlichen Ämtern

Bei einem Umzug in der Region gewährt dir dein Arbeitgeber in der Regel einen Freitag, ohne dass du dafür einen Ferientag opfern musst. Manche Arbeitgeber sind kulanter als andere und es lohnt sich daher mit dem Vorgesetzten offen über das Thema Sonderurlaub zu diskutieren.

Manchmal sind solche Fälle auch im Arbeitsvertrag geregelt und es lohnt sich einen Blick darauf zu werfen. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen das Gespräch mit dem Vorgesetzten aufzusuchen. Bei Umzügen, die über die Kantonsgrenzen herausgehen werden nicht selten auch zwei Freitage gewährt.

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