WG gründen: Das musst du über die Solidarmiete wissen

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Die Studienzeit beginnt und oftmals muss man Zuhause ausziehen um so nahe wie möglich am neuen Studienort wohnen zu können; ein riesiger Schritt ins Erwachsenenalter. Die erste eigene Wohnung ist meist mit Freunden in einer Wohngemeinschaft. Dabei müssen die jungen Mieter einen speziellen Vertrag unterschreiben. WG gründen: Das musst du über die Solidarmiete wissen.

Die erste Wohnung, ohne Eltern die einem die ganze Zeit kontrollieren, ist für viele ein bleibendes Erlebnis, das auch nach der Studienzeit als Highlight empfunden wird. Doch bevor man überhaupt mit Gleichgesinnten in eine Wohnung ziehen kann, muss man zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen einen Mietvertrag unterzeichnen.

Dieser  erfordert die Unterschrift aller Mieter. Jeder der diesen Vertrag unterschreibt haftet solidarisch für den Mietzins. Der Vermieter kann so den Mietzins wahlweise bei jedem einzelnen einkassieren.

Solltest du eine neue WG gründen wollen, steigen die Chancen, wenn du gemeinsam mit deinen Freunden bereits von Anfang an als eine Mietpartei auftrittst. Ebenfalls hilfreich ist die Unterschrift der Eltern. Damit verpflichten sie sich im Notfall für den Mietzins aufzukommen.

Steht der Vertrag, kann er nur noch gemeinsam gekündigt werden. Somit wird verhindert, dass eine einzelne Partei am Ende auf dem Mietzins sitzen bleibt. Auch wenn eine Partei die Wohnung bereits verlassen hat, kann der Mietzins vom Vermieter immer noch eingetrieben werden.

Erst wenn alle unterschreiben, kann der Mietvertrag an die verbleibenden Bewohner übertragen werden. Sollte eine Partei nicht einverstanden sein, kann es schwierig werden, da dieser gerichtlich gegen andere vorgehen kann.

Kennst du einen Freund, der bald eine WG gründen will? Dann teile diesen Beitrag mit ihm!

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