Viele Arbeitnehmer benötigen für Ihren Umzug einen oder mehrere Sonderurlaubstage. Auch wenn kein direkter gesetzlicher Anspruch auf einen solchen besteht, gewähren ihn die meisten Arbeitgeber nach Rücksprache. Anbei erfährst du, was du bei der Beantragung eines Sonderurlaubes beachten musst und wie du ihn am besten nutzt.Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Sonderurlaub
Gleich vorweg: Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Zügeln gibt es leider nicht, da es sich um eine sogenannte “persönliche Angelegenheit” handelt. Nur in seltenen Fällen (wie zum Beispiel bei allein stehenden Personen mit Kind) besteht auch tatsächlich ein rechtlicher Anspruch.
Jedoch haben die meisten Arbeitgeber Verständnis und gewähren einen oder mehrere Urlaubstage zum Umziehen. Üblich sind ein (bezahlter) Sonderurlaubstag bei Wohnungswechsel mit eigenem Haushalt und ein halber Tag bei Wohnungswechsel ohne eigenem Haushalt. Natürlich können mit dem Arbeitgeber nach Absprache weitere Tage vereinbart werden, diese werden dann in der Regel von den Urlaubstagen abgezogen.
Achtung: Bei Gleitzeitverträgen oder Teilzeitbeschäftigung kann sich die Durchsetzung des Sonderurlaubs schwieriger gestalten. Der Arbeitgeber könnte verlangen “persönliche Angelegenheiten” in deiner Freizeit und somit außerhalb der Arbeitszeiten zu erledigen.
Wir empfehlen auch einen Blick in deinen Arbeitsvertrag zu werfen, denn manchmal sind Sonderurlaubstage vertraglich über das Arbeitsverhältnis geregelt.
Weitere Informationen und Gründe zum Thema Sonderurlaub findest du auf ch.ch und auf weka.ch.
Beantragung des Sonderurlaubs
Bei der Beantragung des Sonderurlaubs ist zu beachten, welche Tage tatsächlich als Sonderurlaubstage gelten und welche als Privaturlaub berechnet werden. In der Regel wird ein Sonderurlaubstag seitens des Arbeitgebers gewährt, bei Umzügen die über die Kantonsgrenzen hinausgehen sind oft auch zwei Tage üblich.
Falls es sich um einen sehr aufwendigen Umzug handelt – zB Umzug in ein neues Haus oder Zusammenführung zweier Haushalte – solltest du hierfür mehrere Privaturlaubstage einplanen und diese rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beantragen. Gleichzeitig solltest du auch mit deiner Zügelfirma bzw. deinen Umzugshelfern Rücksprache halten, um ein passendes Datum für alle Beteiligten zu finden. Wir raten daher, mit der Planung deines Umzugs bereits drei Monate im Voraus zu beginnen.
Sonderurlaub – So holst du das Beste heraus!
Falls du nur einen Sonderurlaubstag beantragen kannst oder möchtest ohne zusätzlichen Privaturlaub, solltest du deinen Zügeltag besonders gut planen, um das Beste aus deiner freien Zeit heraus zu holen.
Wir empfehlen deinen Sonderurlaub entweder auf einen Freitag oder Montag zu legen, um das Wochenende ebenfalls für den Umzug nützen zu können. So hast du drei Tage für das Zügeln zur Verfügung und musst dir nur einen Tag frei nehmen. Auch die Tage vor oder nach einem Feiertag sind ideal zum Zügeln. Aber Achtung: Erkundige dich bei deiner Zügelfirma ob diese auch an Feiertagen Umzüge durchführt. Falls nicht, dann lege den Umzug auf den Tag davor und nütze den anschließenden Feiertag zum Auspacken und Putzen der neuen Wohnung.
Um den Umzugstag so effizient wie möglich zu gestalten, empfehlen wir den Tagesablauf im Vorhinein (am besten schriftlich) festzulegen. Auch wenn ein Umzug nicht auf die Minute genau geplant werden kann, solltest du für die einzelnen Arbeitsschritte die ungefähre Dauer festlegen, sodass du nicht gegen Ende des Tages in Stress gerätst.
Es ist außerdem ratsam, möglichst früh in den (Zügel-)Tag zu starten und alles für die Umzugsfirma bzw. deine Umzugshelfer vorbereitet zu haben. Das bedeutet, dass alle Umzugskisten – wenn möglich – bereits fertig gepackt und beschriftet bereit stehen. Auch die Verpflegung für dich und deine Helfer sollte fertig und griffbereit im Kühlschrank lagern.