Schaden beim Umzug – Wer haftet?

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Es ist schnell passiert. Beim Umzug können kleine Unachtsamkeiten verheerende Folgen haben. Vor allem im Geldbeutel können nur wenige Sekunden Unkonzentriertheit grossen Schaden anrichten. Was sollte man tun wenn es passiert und wie kann man solche Missgeschicke verhindern? Wer haftet wann für Umzugsschäden? Wir klären dich auf!

  1. Umzugsschäden: Welche Schäden können entstehen und wie kann man sie verhindern?
  2. Zügeln mit Umzugsunternehmen – Wer haftet bei Schäden?
  3. Umzug auf eigene Faust – Wer kommt für den Schaden auf?
  4. Umzugsversicherung – Welche Versicherung deckt welche Schäden?

1. Umzugsschäden: Welche Schäden können entstehen und wie kann man sie verhindern?

Bei Umzugsschäden muss man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten von Schäden unterscheiden:

  • Schäden am Umzugsgut selbst
  • Schäden an der Wohnung bzw. an Transportwegen

Ein Schaden am Umzugsgut kann entweder durch Unachtsamkeit, falschen Transport oder auch unpassende/fehlende Verpackung entstehen.

Ebenso können die eigene Wohnung bzw. die Transportwege (wie zB Treppenhaus) durch mangelnde Planung der Wegstrecke oder falsche Einschätzung der Größenverhältnisse Schaden nehmen. Kratzer, abgeschlagene Mauerecken oder beschädigte Türen/Türstöcke können die Folge sein. 

Daher ist es ratsam, den Umzugsweg gut zu planen und sowohl die Möbelstücke als auch die Transportwege vorher auszumessen. 

Transportkisten dürfen nicht überladen werden und das Umzugsgut sollte nur mit angemessener Verpackung (Zeitungspapier, Luftpolsterfolie etc) befördert werden. Wer hierfür die Zeit nicht hat oder Hilfe benötigt, kann bei einer Umzugsfirma diesbezüglich anfragen und sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. 

Auch das richtige Heben/Tragen der Kisten und Möbelstücke ist wichtig, um keine Beschädigung durch Abrutschen zu riskieren. Hierbei können bei Bedarf Hilfsmittel wie Tragegurt oder Sackkarrezum Einsatz kommen. 

Des Weiteren sollten Möbel und Inhalt immer separat transportiert werden, Schubladen und Türen sollten vorher entweder entfernt oder mit Klebeband bzw. Folie befestigt werden.

Generell gilt: Lieber einmal öfter gehen, als zu viel auf einmal zu transportieren. Und wann immer möglich, solltest du sperrige Möbel in Einzelteile zerlegen, um das Unfall- und Verletzungsrisiko zu minimieren.

Wenn du mit einer professionellen Umzugsfirma zügelst, hilft es deine Umzugshelfer im Vorfeld über mögliche Gefahren (zB Engstellen im Treppenhaus, niedrige Decken oder Türstöcke etc) aufzuklären. Je mehr Informationen du vor dem Umzug zur Verfügung stellst, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Umzug ohne Schaden vonstatten geht.

Weitere Tipps & Tricks für einen sicheren und möglichst reibungslosen Umzug findest du hier

2. Zügeln mit Umzugsunternehmen – Wer haftet bei Schäden?

Grundsätzlich haftet die Zügelfirma für verursachte Schäden. Hier kommt das große ABER: Du musst eine Mängelrüge einreichen und beweisen können, dass der Schaden durch den Umzug bzw. die Umzugshelfer entstanden ist. 

Auch musst du die Schadenshöhe nachvollziehbar begründen können. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine Inventarliste zu erstellen, die dein Hab und Gut und dessen Zustand detailliert auflistet. 

Bei Möbeln und besonders wertvollen Gegenständen ist es zudem ratsam, Fotos (vorher/nachher) zu machen, um den Schaden gut dokumentieren zu können. Außerdem solltest du direkt nach dem Transport einen kurzen Check machen, um eventuelle Schäden sofort zu erkennen und reklamieren zu können.

Eine Alternative wäre, besonders wertvolle oder lieb gewonnene Gegenstände mit nostalgischem Wert selbst zu übersiedeln.

Achtung: 

  • Für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, muss die Zügelfirma aufkommen. Für “normale” Fahrlässigkeit (zB kurze Unachtsamkeit) kann jedoch die Haftung per AGB ausgeschlossen werden. 
  • Die Umzugsfirma haftet immer nur für den Zeitwert (nicht Neuwert) des beschädigten Gegenstandes.

Wir bei MoveAgain sind mit einer Versicherung ausgerüstet, die mögliche Umzugsschäden deckt, damit du für entstandene Schäden auf keinen Fall aufkommen musst. Auch wenn erfahrene Umzugshände das Risiko um ein Vielfaches minimieren, muss mit gelegentlichen Unfällen gerechnet werden.

Tipp: Du solltest dich immer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut machen, damit du weisst, wie  (Un)fälle gehandhabt werden. Normalerweise findest du zu jedem möglichen Zwischenfall die entsprechende Regelung und kannst dich entsprechen vorbereiten. Es lohnt sich auch die AGBs konkurrierender Umzugsunternehmen zu vergleichen und so die bestmögliche Zügelfirma zu wählen.

3. Umzug auf eigene Faust – Wer kommt für den Schaden auf?

Kurz gesagt: Umzugsschäden, die selbst verursacht worden sind, müssen auch selbst bezahlt werden. Respektive über die eigene Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. 

Je nach Versicherung ist eine grosszügiger als die andere. Bei einem privat organisierten Umzug sollte man sich bereits im Voraus bezüglich der Deckung von möglichen Umzugsschäden informieren.

Wenn Schäden durch deine Umzugshelfer (Freunde, Familie) verursacht werden,  also ein sogenannter “Gefälligkeitsschaden” entsteht, könnte deren private Haftpflichtversicherung für diese aufkommen. 

Sollten diese nicht versichert sein, ist die Abwicklung des Schadens schwieriger. Schließlich haben dir deine Bekannten bzw. Verwandten beim Zügeln geholfen und du möchtest die Beziehung nicht durch Rechtsstreitigkeiten gefährden. Im Zweifelsfall wirst du wahrscheinlich selbst für den Schaden aufkommen oder dir die Kosten teilen.  

Der beste Schutz vor Umzugsschäden ist neben Achtsamkeit eine gute Planung. Hier findest du eine Checkliste, die dir die Organisation deines Zügeltags erleichtern soll. 

4. Umzugsversicherung – Welche Versicherung deckt welche Schäden?

Wer mit einem professionellen Zügelunternehmen umzieht, muss sich um Versicherungsfragen meist keine Sorgen machen, da die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens in der Regel für Schäden aufkommt.

Bei einem privat organisierten Umzug mit Freunden oder Familie sieht die Situation hingegen anders aus. Hier haftet man entweder selbst bzw. die Umzugshelfer für entstandene Schäden oder man muss diese bei der entsprechenden Versicherung einreichen.

Da es in der Schweiz zahlreiche verschiedene Versicherungen gibt, die für jeweils unterschiedliche Schadensfälle haften, möchten wir dir hier einen kurzen Überblick geben:

Haftpflichtversicherung (Fahrzeug)

Die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist in der Schweiz verpflichtend vorgeschrieben, ansonsten würde dein Auto gar nicht zugelassen werden. Dadurch werden Schäden an Personen, Gegenständen und fremden Fahrzeugen gedeckt, welche du mit deinem Fahrzeug (unabsichtlich) verursachst. Sollten also im Zuge des Transportes beim Umzug Parkschäden oder (im schlimmsten Fall) Personenschäden entstehen, kommt hierfür die Haftpflichtversicherung auf. 

Privathaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch sehr nützlich sein. Sie kommt für Schäden an Personen oder deren Eigentum auf, die du verursacht hast. 

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz hinsichtlich Schäden an deinem Eigentum. Hierzu zählen beispielsweise der entstandene Schaden durch ein Feuer, Sturm, Wasser oder Einbruch. 

Für einen Umzug ist es zusätzlich ratsam, eine sogenannte “Hausrat-Kasko”-Versicherungabzuschließen, denn diese deckt sogar Schäden, die dir aus Versehen passieren – wie beispielsweise durch das Herunterfallen eines Gegenstanden beim Transport. 

Geht also zum Beispiel dein Fernseher beim Zügeln zu Bruch, würde die Hausrat-Kasko Versicherung diesen zum Neuwert ersetzen. 

Haushaltsversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. 

Rechtsschutzversicherung

Diese Versicherung kommt bei Rechtsstreitigkeiten zum Einsatz. Eine Rechtsschutzversicherung kann einerseits bei Nachbarschaftsstreitigkeiten hilfreich sein, oder auch beim Durchsetzen von Schadenersatz Ansprüchen gegenüber der Umzugsfirma. Die Deckung fängt an bei der (rechtlichen) Beratung bis hin zur Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten.

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