Umziehen am Sonntag und Feiertag: Darf man das? 

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Unter der Woche ist es manchmal schwierig, Zeit für einen Umzug zu finden. Das Wochenende und Feiertage sind dafür optimal. Doch wie sieht es mit dem Sonntag aus? Darf man an Feiertagen überhaupt umziehen? Und wenn ja, was muss man dabei beachten? Umziehen am Sonntag/Feiertag: Das gilt für die Schweiz!

  1. Gründe für den Umzug an Sonn- und Feiertagen
  2. Bedingungen und Vorschriften: Darauf musst du achten
  3. Rücksicht auf Nachbarn nehmen
  4. Umzugsunternehmen: Das musst du wissen!
  5. Richtiges Zeitfenster wählen

1. Gründe für den Umzug an Sonn- und Feiertagen

Nicht jeder will beim Umzug seine kostbaren Urlaubstage opfern. Es bietet sich also an, den Umzug auf ein Wochenende (statt auf einen Wochentag) zu legen. Der Ostermontag oder der Pfingstmontag werden gern dazu genutzt, den Umzug an einem verlängerten Wochenende durchzuführen. Je nach Umzugstermin lässt sich auch ein Tag wie die Bundesfeier oder die Auffahrt einbinden. Fällt der Umzugstermin auf einen 1. Mai, wird der erste Tag der Mietdauer jeweils auf den ersten Werktag verschoben. Dies gilt ebenfalls für eine Wohnungsübergabe, die jeweils auch auf den nächsten Werktag terminiert wird.

Menschen, die einen stressigen Berufsalltag haben und sich nur schwer freinehmen können, oder Eltern, die schulpflichtige Kinder haben, legen einen Umzug verständlicherweise gerne auf das Wochenende oder einen Feiertag. Für manche ergibt sich auch einfach dieser Tag zum Zügeln, wenn der Kündigungstermin der alten Wohnung darauf fällt.

Auch wenn diese Vorgehensweise absolut nachvollziehbar ist, muss man sich gewissen Einschränkungen bzw. Verboten an diesen Tagen bewusst sein.

Prinzipiell ist das Umziehen an Sonn- und Feiertagen in der Schweiz erlaubt, sprich es gibt kein Gesetz, das das Zügeln an diesen Tagen verbietet. 

ABER: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die du aus Rücksichtnahme auf deine Nachbarn an diesen Tagen besser bleiben lassen solltest. Dazu gehören zum Beispiel lautes Poltern im Stiegenhaus beim Möbeltransport oder Bohren.

Abgesehen davon gilt es, insbesondere an Sonntagen und Feiertagen, die gesetzlichen Ruhezeiten – speziell die Nachtruhe – einzuhalten. Diese ist je nach Kanton etwas unterschiedlich geregelt, aber beginnt meist zwischen 20 oder 22 Uhr Abends und endet um 6 oder 7 Uhr in der Früh. In dieser Zeit solltest du nur ganz leise Tätigkeiten (wie zB Wäsche ein- oder auspacken) durchführen.

Du möchtest gerne zu den Weihnachtsfeiertagen umziehen? Hier findest du alle Infos zum Zügeln zu Weihnachten und Neujahr!

2. Bedingungen und Vorschriften: Darauf musst du achten

Wie bereits erwähnt, ist das Zügeln an Sonntagen oder Feiertagen sehr beliebt,  denn man hat mehr Zeit, ist entspannter und muss keinen Urlaubstag nehmen.

Der Ostermontag, Karfreitag oder der Pfingstmontag werden zum Beispiel gerne dazu genutzt, um den Umzug an einem verlängerten Wochenende durchzuführen. Je nach Umzugstermin lässt sich auch ein Feiertag wie die Bundesfeier oder die Auffahrt einbinden. Fällt der Umzugstermin auf einen 1. Mai, wird der erste Tag der Mietdauer jeweils auf den nächsten Werktag verschoben. 

Generell gilt: Beginnt der neue Mietvertrag an einem Sonn-/Feiertag, findet die Wohnungsübergabe bzw. der Einzug am jeweils nächsten Werktag statt. Das Gleiche gilt für den Auszug aus der alten Wohnung. Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es allerdings nicht und jeder Kanton bzw. Gemeinde kann unterschiedliche Bestimmungen haben. Grundsätzlich gilt was im Mietvertrag steht, sollte dort nichts vermerkt sein kommt meistens die oben erwähnte Regelung zur Anwendung.

Diese Einschränkungen musst du in Kauf nehmen

Man sollte sich außerdem beim Umziehen an Sonn– und Feiertagen bewusst sein, dass an diesen Tagen einige Einschränkungen bzw. auch Verbote gelten. Beispielsweise besteht an diesen Tagen ein Fahrverbot für LKWs (über 3,5 Tonnen), somit ist die Auswahl an Umzugsfahrzeugen beschränkt. 

Des Weiteren sind an Sonn- und Feiertagen die Geschäfte und somit auch Baumärkte geschlossen. Solltest du kurzfristig Umzugsmaterial oder Werkzeug benötigen, müsstest du dir dieses über Freunde/Familie oder Nachbarn besorgen oder bis zum nächsten Werktag warten.

3. Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Auch wenn das Umziehen an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen nicht verboten ist, sollte man auf die anderen Mieter bzw. Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen. Schwere Möbel oder Kartons voller Geschirr solltest du an einem Sonntagmorgen auf keinen Fall das Treppenhaus hoch tragen. Auch die Bohrmaschine solltest du lieber bis zum nächsten Werktag ruhen lassen.

Durch diese Ruhestörung könntest du die Beziehung zu deinen Nachbarn bereits am Anfang auf die Probe stellen und ausserdem gegen die Hausordnung verstoßen.

Prinzipiell ist es ratsam, alle Arbeiten, die mit Lärm und Erschütterungen verbunden sind unter der Woche bzw. am Samstag durchzuführen. Kleine Umzugkartons und leichtes Inventar kannst du dagegen auch an einem Sonntag in die neue Wohnung bringen. Auch die Reinigung der alten oder neuen Wohnung lässt sich am Sonntag oder Feiertag durchführen sowie das Ein- und Auspacken von Zügelkisten. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass schon die wiederholte Benutzung des Treppenhauses oder des Aufzugs von empfindsamen Nachbarn als Belästigung empfunden werden kann.

Sonn- oder Feiertag: Diese Tätigkeiten solltest du vermeiden

Alle Arbeiten, die mit Lärm und Erschütterungen verbunden sind, solltest du an Sonn- und Feiertagen komplett vermeiden. Zum Transport sperriger Gegenstände und für handwerkliche Arbeiten in der neuen Wohnung sind andere Tage besser geeignet. Kleine Umzugkartons und leichtes Inventar kannst du dagegen auch an einem Sonntag in die neue Wohnung bringen. Auch die Reinigung der alten oder neuen Wohnung lässt sich am Sonntag oder Feiertag durchführen. Zu bedenken ist dabei, dass schon die wiederholte Benutzung des Treppenhauses oder des Aufzugs von empfindsamen Nachbarn als Belästigung empfunden werden kann.

Damit du beim Zügeln nichts vergisst, findest du hier eine Checkliste für deinen Umzug!

4. Umzugsunternehmen: Das musst du wissen!

Was du ausserdem beachten solltest, ist dass die meisten Zügelfirmen an Sonntagen nicht arbeiten. Das liegt unter anderem daran, dass an diesen Tagen ein LKW Fahrverbot herrscht. Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag.

Bei rechtzeitiger Planung ist ein Umzug mit Zügelfirma aber auch an diesen Tagen möglich, wir bei MoveAgain helfen dir gerne dabei! Auf der MoveAgain Plattform kannst du deinen gewünschten Zügeltermin eingeben und unser Algorithmus sucht für dich die passende Umzugsfirma für das gewünschte Datum.

Falls es mit der Umzugsfirma nicht klappen sollte, gibt es noch die Möglichkeit einen Umzugshelfer über MoveAgain zu buchen. In Kooperation mit RENT-A-FRIEND bieten wir dir die Möglichkeit, eine private Zügelhilfe kostengünstig und unkompliziert zu buchen. Hier geht’s zum Anfrageformular –>

5. Richtiges Zeitfenster wählen

Am Sonntag schlafen viele Schweizer gerne aus und genießen ihre Mittagsruhe. Prinzipiell werden die Nachtruhe und sonstige Ruhezeiten vom jeweiligen Kanton festgelegt und können sich daher regional leicht unterscheiden. Am besten erkundigst du dich bei deiner zuständigen Behörde oder deinem Vermieter nach den geltenden Regeln vor Ort.

Hier ein Überblick über die üblichen Ruhezeiten in der Schweiz:

  • Nachtruhe: Zwischen 20 und 22 Uhr Beginn und 6 oder 7 Uhr Morgens Ende
  • Mittagsruhe: Meist zwischen 12 und 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: Ganztags

Wie du also siehst, gelten sowohl der Sonntag als auch Feiertage als sogenannte “Ruhetage” an denen man Lärm vermeiden solltest. Im Gesetz ist Lärmbelästigung eher vage formuliert, es gilt “alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu unterlassen”. Gleichzeitig wird auch festgehalten, dass der Mieter auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen hat.  Was nun aber “schädliche” und “nicht gerechtfertigte” Einwirkungen sind, darüber lässt sich oft streiten. Es gibt jedoch Tätigkeiten, die offensichtlich viel Lärm provozieren (zB Bohren, Hämmern, Poltern im Stiegenhaus…) und die man in den Ruhezeiten (vor allem Nachts!) unbedingt unterlassen sollte.

Wähle ein gutes Zeitfenster beim Umzug

Wie bereits erwähnt sind Sonn-/Feiertage und die Mittagsruhe vielen Schweizern heilig.  Daher empfehlen wir dir, alle Umzugstätigkeiten an diesen Tagen auf die Zeiträume von 9-12 Uhr und 14-19 Uhr beschränken. 

Wer sein Verhältnis zu den anderen Mietern nicht gleich am Einzugstag belasten will, kann seine neuen Nachbarn über einen Aushang im Treppenhaus rechtzeitig über den Umzug informieren und vorab um Verständnis für Lärmbelästigungen bitten. Bei der Gelegenheit kannst du dich auch gleich persönlich vorstellen – so stellst du Nähe zu den anderen Mietern her, schaffst Verständnis und legst den Grundstein für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis.

Fazit: Zügeln am Sonntag oder Feiertag

Grundsätzlich ist das Zügeln am Sonntag und am Feiertag statthaft. Zumindest in der Schweiz ist es nicht verboten, an Sonntagen und Feiertagen in eine neue Wohnung einzuziehen. Aber Achtung: Obwohl das Umziehen an diesen Tagen erlaubt ist, sollte man auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen. Schwere Möbel, Kartons voller Geschirr und sonstige schwere Gegenstände solltest du an einem Sonntagmorgen auf keinen Fall das Treppenhaus hoch tragen. Du könntest so deine Beziehung zu deinen Nachbarn bereits am Anfang auf die Probe stellen. Bei geschickter Planung mit einem Umzugsunternehmen ist der Umzug am Sonntag oder Feiertag dennoch möglich.

Am besten nutzt du den Feiertag oder Sonntag zum Auspacken, Sortieren deiner Habseligkeiten oder zum Putzen der alten/neuen Wohnung. Oder ganz einfach zum Entspannen und zum gemütlichen Ankommen in deinen neuen vier Wänden!

Image by freepik

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