Umzugshilfe bei Arbeitslosigkeit

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Ein Umzug ist immer mit Kosten verbunden und muss daher gut geplant werden. Wenn du gerade arbeitslos bist oder Sozialhilfe beziehst, ist eine gute Kalkulation deines Zügelbudgets besonders wichtig. Du solltest dich außerdem vorab über finanzielle Umzugshilfen bei Arbeitslosigkeit informieren. Wir haben für dich ein paar nützliche Informationen zusammen gestellt, die dir das Zügeln bei Arbeitslosigkeit erleichtern sollen.

  1. Wohnungssuche ohne Job: Habe ich überhaupt Chancen am Wohnungsmarkt?
  2. Arbeitsamt und Umzug: Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme?
  3. Mietzins und Unterhalt: Welche Unterstützung kann ich erwarten?
  4. Umzug für den (neuen) Job: Wer übernimmt die Kosten?

1. Wohnungssuche ohne Job: Habe ich überhaupt Chancen am Wohnungsmarkt?

Die Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist ansich schon herausfordernd und kann – je nach Lage des Wohnobjektes – mitunter auch sehr viele andere Mitbewerber bedeuten. 

Wenn du nun auf Wohnungssuche und arbeitslos bist und somit kein geregeltes Einkommen, sondern nur Arbeitslosenentschädigung oder Sozialhilfe beziehst, kann dieser Umstand die Wohnungssuche noch zusätzlich erschweren. 

Viele Vermieter, vor allem Agenturen und Immobilienmakler, verlangen Sicherheiten und in erster Linie einen Gehaltsnachweis. Wohnungswerber, die arbeitslos sind, werden bei der Vorauswahl oft direkt “aussortiert”.

Bedeutet das nun, dass eine Wohnungssuche bei Arbeitslosigkeit hoffnungslos ist? Nicht unbedingt! Wichtig ist, dass du ehrlich bist und dem Immobilienmakler oder Vermieter eine Perspektive aufzeigst. Hattest du zum Beispiel bevor du arbeitslos wurdest einen gut bezahlten Job und befindest dich aktuell auf Jobsuche um deine Karriere voranzutreiben? Dann solltest du das bei der Wohnungsbesichtigung unbedingt mitteilen. Denn einem Vermieter geht es in erster Linie um Sicherheit: Er/sie möchte die Wohnung in guten Händen wissen und möchte die (pünktliche) Zahlung der Miete sicherstellen.

Es kann hierbei von Vorteil sein, in erster Linie private Vermieter zu kontaktieren. Diese haben in der Regel keine fixen Vorgaben wie Immobilienmakler, an die sie sich halten müssen und entscheiden oft nach Sympathie. 

Idealerweise hast du Bekannte oder Verwandte, über die du die Wohnung vermittelt bekommst. Diese können ein gutes Wort für dich einlegen bzw. bürgen. 

Oder ein Freund/eine Freundin von dir sucht einen Nachmieter für seine/ihre Wohnung und kann dir beim Zustandekommen des Mietvertrags helfen. Oft weißt du vielleicht gar nicht, welche Immobilien gerade in deinem Bekanntenkreis im “Umlauf” sind. Daher ist es wichtig, deine Kontakte über deine Pläne zu informieren – persönlich und eventuell auch über soziale Netzwerke. 

Wichtig ist jedoch, dass du bei der Wohnungssuche realistisch bleibst. Wenn du keinen aktuellen Lohnnachweis vorzeigen kannst, sollten die Kosten der neuen Wohnung an dein letztes Gehalt angepasst sein. Du kannst deinem (potentiellen) Vermieter eine Gehaltsbestätigung deines bisherigen Jobs vorlegen, damit dieser eine Vorstellung deiner Bonität bekommt.

2. Arbeitsamt und Umzug: Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme?

Ein Umzug kann sehr kostspielig werden und daher macht es natürlich Sinn, sich im Vorfeld zu erkundigen ob eine finanzielle Unterstützung bzw. Umzugshilfe im Rahmen der Arbeitslosenversicherung oder über die Sozialhilfe möglich ist.

Ansich wird von Menschen, die arbeitslos sind und Sozialhilfe beziehen erwartet, dass sie ihren Umzug selbständig organisieren – sprich, ohne Hilfe von professionellen  Zügelunternehmen. Soweit es dir also möglich ist mit Hilfe von Freunden oder Bekannten umzuziehen, muss die Sozialbehörde die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen. 

Schließlich möchte man Personen die Sozialhilfe beziehen gegenüber nicht unterstützten Personen nicht besser stellen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen werden die Auslagen für Transport- und Reinigungsleistungen gedeckt.

Die Kosten für einen Umzugswagen (Transporter) werden hingegen meist übernommen. 

Des Weiteren werden unter gewissen Umständen auch die Endreinigungskosten, die beim Verlassen der bisherigen Wohnung anfallen erstattet. Dies ist jedoch im Einzelfall zu klären, wenn beispielsweise der Vermieter ausserordentliche Reinigungsarbeiten (mit Spezialgeräten) verlangt.

3. Mietzins und Unterhalt: Welche Unterstützung kann ich erwarten?

Wenn du Sozialhilfe beziehst, kann ein Antrag bei der Sozialbehörde für die Übernahme der folgenden Kosten im Rahmen eines Umzugs gestellt werden:

  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt im bisherigen Umfang für einen Monat ab Umzug
  • Erste Monatsmiete der neuen Wohnung
  • Sofort erforderliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Bett, Tisch, Schrank..)
  • Gegebenenfalls: Vor dem Umzug fällige Mietkautionen. 

Welche Einrichtungsgegenstände als dringend benötigt erachtet werden, muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich werden diese Ausgaben bei Personen, die vorher obdachlos waren oder ein möbliertes Zimmer gemietet haben als notwendig angesehen.

Die Hinterlegung einer Mietkaution sollte wenn möglich vermieden und stattdessen eine entsprechende Garantie übernommen werden. Diese ist auch bei Wegzug aus der Gemeinde unbefristet zu leisten.

Weiters ist zu beachten, dass der Mietzins und die Nebenkosten von der Sozialhilfe anerkannt werden müssen. Sprich, wenn du in eine zu teure Wohnung ziehst, wohlwissend, dass die Miete über dem am neuen Wohnort geltenden Mietzinsrichtlinien liegt, wird die Sozialbehörde nur die Kosten in Höhe der bisherigen Miete decken.

4. Umzug für den (neuen) Job: Wer übernimmt die Kosten?

Du hast bereits einen neuen Job in Aussicht oder sogar angenommen und dieser befindet sich in einem anderen Teil der Schweiz? Dann stellt sich natürlich in erster Linie die Frage: Wer bezahlt den Umzug?

Gleich vorweg: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers die Kosten für einen Umzug zu übernehmen. Schließlich hast du dich ja aus freien Stücken für den Job beworben bzw. entschieden.

Daher ist die Frage der Kostenübernahme eine reine Verhandlungssache. Bei einer Versetzung bzw. Beförderung innerhalb eines Unternehmens ist die Übernahme der Zügelkosten üblich, bei einer neuen Stelle eher weniger. Dennoch: Wenn dich ein Arbeitgeber unbedingt für einen neuen Job gewinnen möchte und deine Fähigkeiten am Arbeitsmarkt sehr begehrt sind, kann eine Kostenübernahme durchaus verhandelt werden.

Sei dir jedoch bewusst, dass ein Umzug für einen neuen Job immer mit einem Risiko einhergeht. Beispielsweise könnte dir die neue Stelle nicht gefallen, oder dein Arbeitgeber beschließt deinen Vertrag nach Ablauf der Probezeit nicht zu verlängern. 

Viele Firmen knüpfen die Übernahme der Umzugskosten auch an die Länge des Beschäftigungsverhältnisses. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass die Probezeit überstanden werden muss oder dass der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr (oder länger) bei der Firma angestellt sein muss. Wird das Dienstverhältnis frühzeitig beendet, muss die Entschädigung zurück erstattet werden.

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